Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Hyperpage
Hyperpage ist ein Produkt und eine Marke der Einzelfirma Agenturen Mani mit Sitz in Cham, Schweiz. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich primär an Geschäftskunden (B2B).
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
A. Geltungsbereich: Die Agenturen Mani (nachfolgend «Agentur») erbringt alle Dienstleistungen, Werkleistungen und Lieferungen für den Kunden ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB sowie der jeweiligen Offerte. Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
B. Vertragsabschluss: Die Vereinbarung tritt mit der Annahme der Offerte durch den Kunden in Kraft. Diese bedarf keiner spezifischen Form und ist durch mündliche Zusage, schriftliche Bestätigung oder Unterzeichnung gültig. Erhält der Kunde im Anschluss eine Auftragsbestätigung, gelten Offerte und AGB als in vollem Umfang vereinbart. Bei Widersprüchen hat die Offerte Vorrang.
2. Leistungserbringung und Vertragsarten
Die Agentur bietet unterschiedliche Leistungen an, für die rechtlich unterschiedliche Massstäbe gelten:
A. Dienstleistungen (SEO, Google Ads, Marketing-Beratung): Bei Massnahmen in diesen Bereichen handelt es sich rechtlich um einen Auftrag nach OR. Die Agentur erbringt diese Leistungen nach bestem Wissen und Branchenusanz, schuldet jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. eine spezifische Google-Platzierung oder Anzahl Leads).
B. Werkleistungen (Webdesign, Entwicklung): Bei der Erstellung von Websites oder Landingpages schuldet die Agentur ein fertiges Werk. Soweit in der Offerte nicht anders definiert, gilt folgender Projektablauf:
- Phase 1 (Konzept & Design): Beinhaltet eine (1) Feedbackrunde.
- Phase 2 (Umsetzung & Finalisierung): Beinhaltet zwei (2) Feedbackrunden.
- Eine Feedbackrunde (Revision) umfasst das gebündelte Sammeln aller Änderungswünsche des Kunden pro Projektstand via Kommentar-Link. Weitere Anpassungswünsche werden nach Aufwand verrechnet.
C. Fiktive Abnahme: Stellt die Agentur dem Kunden einen Entwurf oder das finale Produkt zur Prüfung zu, sind allfällige Mängel innert 10 Tagen detailliert mitzuteilen. Erfolgt innert dieser Frist keine Rückmeldung oder wird das Produkt (z. B. durch Live-Schaltung) produktiv genutzt, gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
D. Subunternehmer & Drittanbieter: Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer beizuziehen sowie mit Drittanbietern (z. B. Google, Meta, Webflow, Hostern) zusammenzuarbeiten.
Designfreigabe: Vor dem Livegang überarbeitet die Agentur das Design im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs, bis der Kunde die Freigabe erteilt. Die Website wird erst nach ausdrücklicher Freigabe des Kunden veröffentlicht.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
A. Bereitstellung von Inhalten und Zugängen: Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Bilder, Texte sowie zwingend notwendige technische Zugangsdaten (insbesondere zu Domain-Providern für die Live-Schaltung) fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
B. Rechtliche Verantwortung: Der Kunde garantiert, dass er an allen übergebenen Materialien die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte besitzt. Er ist allein verantwortlich für die rechtliche Konformität seiner Website. Die Agentur übernimmt bei Webdesign-Projekten auf Wunsch lediglich die technische Einbindung von Standard-Vorlagen für Impressum und Datenschutz; es erfolgt jedoch keine Rechtsberatung. Bei Inanspruchnahme der Agentur durch Dritte wegen Rechtsverletzungen hält der Kunde die Agentur vollumfänglich schadlos.
C. Annahmeverzug, Projektstopp und Vertragsauflösung: Kommt der Kunde einer wesentlichen Mitwirkungspflicht gemäss Ziff. 3.A und 3.B nicht nach, setzt die Agentur eine Nachfrist von 10 Arbeitstagen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, gerät der Kunde in Annahmeverzug. Die Agentur ist berechtigt, die Arbeit am Projekt umgehend zu pausieren. Dauert der Annahmeverzug länger als 30 Tage an, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos aufzulösen. Die finanziellen Folgen richten sich nach Ziff. 4.C. Mit der Vertragsauflösung erlischt jeglicher Anspruch des Kunden auf nachträgliche Weiterführung, Fertigstellung oder Lieferung des Werks. Für das spätere Onboarding innerhalb der 30-Tage-Frist kann eine Reaktivierungsgebühr erhoben werden.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
A. Preise und Stundensatz: Es gilt die in der Offerte vereinbarte Vergütung. Werden Leistungen ausserhalb des definierten Projektumfangs gewünscht (Scope Creep) oder fallen nach den inkludierten Feedbackrunden weitere Änderungen an, werden diese zum Standard-Stundensatz von CHF 120.– in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer.
B. Sonderbestimmungen Google Ads (SEA):
- Verrechnung: Das Honorar beträgt 15 % der monatlichen Google Ads Werbeausgaben, mindestens jedoch CHF 180.– pro Monat.
- Klickkosten: Die eigentlichen Werbeausgaben (Klickkosten) werden von Google direkt über das Zahlungsmittel des Kunden abgerechnet.
- Budgetanpassungen: Eine Erhöhung ist jederzeit möglich. Eine Reduktion greift für die Betreuungsgebühr auf den Beginn des Folgemonats.
- Pausierung: Sollen Kampagnen auf Kundenwunsch vorübergehend pausiert werden, läuft die Überwachung weiter. Es wird ausschliesslich die monatliche Mindestgebühr von CHF 180.– verrechnet.
C. Zahlungsfristen & Fälligkeiten: Soweit nicht anders vereinbart, gelten für Webdesign-Projekte folgende Zahlungsbedingungen: 50 % der Summe bei Auftragsvergabe, die restlichen 50 % bei Live-Schaltung, bei fiktiver Abnahme (gemäss Ziff. 2.C) oder bei Eintritt des Annahmeverzugs (gemäss Ziff. 3.C) – je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Wird die gesamte Projektsumme (100 %) wegen Eintritt des Annahmeverzugs fällig, gilt diese Zahlung rechtlich als geschuldete Konventionalstrafe (Art. 160 OR) sowie als pauschalierter Schadenersatz für den blockierten Projektslot und den entgangenen Gewinn. Die Pflicht der Agentur zur Erbringung der Gegenleistung (Fertigstellung und Lieferung des Werks) wird dadurch vollumfänglich und dauerhaft aufgehoben. Laufende Leistungen und Drittkosten werden stets vorschüssig in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
D. Zahlungsverzug und Massnahmen: Ab dem Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (Verzugszins von 5 % p. a.).
- Die Zahlungserinnerung und die erste Mahnung sind gebührenfrei. Für die zweite Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.00 verrechnet. Für die letzte Zahlungsaufforderung wird keine weitere Gebühr erhoben. Die Mahngebühr ist zusätzlich zum Verzugszins geschuldet.
- Leistungseinstellung: Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Arbeiten einzustellen und verwaltete Dienste (z. B. Website-Hosting) nach vorgängiger Androhung zu pausieren.
- Inkasso: Forderungen können an ein Inkassobüro abgetreten werden. Die dadurch entstehenden Kosten (Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR) gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
5. Laufzeit und Kündigung
A. Einmalige Projekte (Werkverträge): Wird ein Webdesign-Projekt vorzeitig storniert (ohne dass ein Annahmeverzug vorliegt), hat die Agentur Anspruch auf die volle Vergütung abzüglich der nachweislich ersparten Aufwendungen (Art. 377 OR).
B. Wiederkehrende Leistungen (Google Ads, SEO, Hosting): Diese werden, sofern nicht anders offeriert, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Hinweis zur Kündigung zur Unzeit: Soweit rechtlich das zwingende Kündigungsrecht (Art. 404 OR) greift, gilt eine Kündigung vor Ablauf einer in der Offerte definierten Mindestlaufzeit als Kündigung zur Unzeit. Der Kunde schuldet der Agentur in diesem Fall Schadenersatz (z. B. Setup-Kosten), mindestens in der Höhe der Betreuungsgebühren, die bis zum regulären Ablauf angefallen wären.
C. Abo-Modell «Rundum-betreute Website»: Beim Abo-Modell beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate ab Livegang der Website. Nach 12 bezahlten Monatsraten gehen die Nutzungsrechte am finalen Arbeitsergebnis gemäss Ziff. 6.A auf den Kunden über; die laufende Betreuung ist danach mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats kündbar. Ein vorzeitiger Ausstieg ist jederzeit möglich: In diesem Fall übernimmt der Kunde die Website gegen Bezahlung des Restwerts, entsprechend der Summe der bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit noch offenen Monatsraten. Mit vollständiger Bezahlung des Restwerts gehen die Nutzungsrechte gemäss Ziff. 6.A auf den Kunden über und die Betreuung endet auf den vereinbarten Zeitpunkt. Bereits erbrachte oder genutzte Leistungen (z. B. verwaltetes Werbebudget, erstellte Inhalte) werden nicht zurückerstattet.
6. Immaterialgüterrecht, Hosting und Referenzen
A. Urheber- und Nutzungsrechte: Die Urheberrechte an allen von der Agentur geschaffenen Werken verbleiben vollumfänglich bei der Agentur. Mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung gehen jedoch die zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte am finalen Arbeitsergebnis auf den Kunden über. Wird die Vergütung jedoch als Schadenersatz bzw. Konventionalstrafe infolge eines Annahmeverzugs (gemäss Ziff. 4.C) eingefordert, findet keinerlei Übertragung von Nutzungsrechten statt. Alle Rechte an bereits gelieferten Entwürfen, Konzepten oder Teilleistungen verbleiben vollumfänglich und ausschliesslich bei der Agentur; eine Weiterverwendung oder Fertigstellung durch den Kunden oder Dritte ist strikt untersagt.
B. Offene Daten: Die Agentur ist nicht verpflichtet, offene Projektdateien (z. B. Figma-Dateien) oder unveröffentlichten Source Code an den Kunden herauszugeben, es sei denn, dies wurde gegen eine gesonderte Vergütung (Buy-out) vereinbart.
C. Webflow & CMS-Zugriff: Die Website wird in Webflow umgesetzt. Der Kunde erhält Zugriff auf den „Edit Mode“. Um die technische Stabilität zu gewährleisten, verbleibt das Projekt im Workspace der Agentur. Ein Transfer in den Kunden-Workspace ist möglich, wird jedoch nicht empfohlen; allfällige Reparaturarbeiten nach einem Transfer erfolgen nach Aufwand. Hosting/CMS-Kosten basieren auf den offiziellen Preisen (webflow.com/pricing) und werden direkt von Webflow über das Zahlungsmittel des Kunden abgerechnet.
D. Eigentum Google Ads: Das Google Ads Konto sowie alle Kampagnen bleiben jederzeit im Eigentum des Kunden.
E. Referenzrecht: Die Agentur darf finalisierte Projekte für eigene Werbezwecke (z. B. Portfolio, Social Media) als Referenz verwenden und im Footer der erstellten Website einen dezenten Backlink auf Agenturen Mani platzieren. Der Kunde kann dem vor Publikation schriftlich widersprechen.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln sämtliche vertraulichen Informationen strikt geheim. Die Agentur verpflichtet sich, bei der Bearbeitung von Personendaten im Rahmen des Auftrags die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) einzuhalten. Die Geheimhaltungspflicht überdauert die Beendigung des Vertrages um 5 Jahre.
8. Haftung und Gewährleistung
A. Haftungsbeschränkung: Die Agentur haftet nur für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste wird ausgeschlossen. Ebenso wird die Haftung für beigezogene Hilfspersonen (Art. 101 OR) vollumfänglich wegbedungen.
B. Ausfälle von Drittanbietern: Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, Ausfälle oder Kontosperrungen, die durch Drittanbieter (z. B. Serverausfälle beim Hoster, gesperrte Werbekonten durch Google/Meta, fehlerhafte CMS-Updates oder Hacker-Angriffe) verursacht werden.
9. Schlussbestimmungen
A. Schriftlichkeit: Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Soweit in diesen AGB Schriftlichkeit verlangt wird, genügt eine E-Mail oder Textnachricht (z. B. WhatsApp). Die Agentur behält sich das Recht vor, die AGB anzupassen. Dem Kunden werden geänderte AGB mitgeteilt; sie gelten als akzeptiert, sofern er nicht innert 30 Tagen widerspricht.
B. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige, zulässige Bestimmung ersetzt.
C. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Cham, Kanton Zug.