Checkliste: Barrierefreiheit für Schweizer Websites

Barrierefreiheit ist in der Schweiz nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch entscheidend, um digitale Angebote für alle zugänglich zu machen – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Öffentliche Stellen und konzessionierte Unternehmen müssen den Standard eCH-0059 V3.0 einhalten, der auf den internationalen WCAG 2.1 AA basiert. Private Unternehmen sind ebenfalls gefordert, angemessene Anpassungen vorzunehmen, um Diskriminierungen zu vermeiden.
Wichtige Punkte:
- Gesetzliche Grundlagen: Artikel 8 der Bundesverfassung, Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), eCH-0059 V3.0.
- Technische Anforderungen: Alt-Texte, Kontrastverhältnisse, Tastaturbedienbarkeit, valide HTML-Strukturen.
- Pflichten für Unternehmen: Öffentliche Stellen und konzessionierte Unternehmen müssen WCAG 2.1 AA umsetzen; private Unternehmen sollten dies ebenfalls anstreben.
- EU-Anforderungen: Ab 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA) für den EU-Markt.
- Praktische Umsetzung: Klare Verantwortlichkeiten, Schulungen, interne Tests und externe Audits sind entscheidend.
Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, der regelmässige Prüfungen und Anpassungen erfordert. Unternehmen, die früh aktiv werden, profitieren von besserer Nutzerfreundlichkeit und rechtlicher Sicherheit.
Rechtliche Compliance-Checkliste
Hier ist eine praktische Übersicht der wichtigsten rechtlichen Pflichten, basierend auf den geltenden Vorschriften. Je nach Organisationstyp unterscheiden sich die Anforderungen.
Anforderungen für den öffentlichen Sektor
Bundesbehörden, Kantone, Gemeinden und konzessionierte Unternehmen sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote – von Websites über Intranets bis hin zu Self-Service-Portalen – gemäss eCH-0059 V3.0 und den Richtlinien der WCAG 2.1 AA barrierefrei zu gestalten.
Ein wichtiger Punkt: Diese Pflicht erstreckt sich auch auf konzessionierte Unternehmen wie die SBB oder Swisscom. Unternehmen in dieser Kategorie sollten ihre digitalen Plattformen sorgfältig auf die Einhaltung der WCAG 2.1 AA prüfen.
Pflichten für den Privatsektor
Private Unternehmen ohne Konzession müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote keine Diskriminierung verursachen. Dies erfordert angemessene Anpassungen, auch wenn die Anforderungen weniger streng sind als im öffentlichen Bereich.
| Bereich | Rechtsgrundlage | Technische Anforderung |
|---|---|---|
| Öffentlicher Sektor & konzessionierte Unternehmen | BehiG, Art. 8 Bundesverfassung | WCAG 2.1 AA (eCH-0059 V3.0) |
| Privatsektor (allgemein) | BehiG (angemessene Anpassungen) | WCAG 2.1 (empfohlen) |
| EU-Markt (grenzüberschreitend) | European Accessibility Act (EAA) | WCAG 2.1 AA |
Internationale Compliance
Unternehmen, die im EU-Raum tätig sind, müssen ab Juni 2025 den European Accessibility Act (EAA) einhalten. Die gute Nachricht: Wer den Schweizer Standard (eCH-0059 V3.0) erfüllt, ist meist auch auf die EU-Anforderungen vorbereitet. Beide Regelwerke basieren auf denselben Prinzipien, und die Einhaltung der WCAG 2.1 AA bietet eine solide Grundlage für beide Märkte.
Der nächste Schritt nach der rechtlichen Prüfung ist die technische und gestalterische Umsetzung gemäss den WCAG-Anforderungen.
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WCAG-Prinzipien: Technische und gestalterische Checkliste
Nach der Klärung der rechtlichen Anforderungen geht es nun um die praktische Umsetzung der WCAG-Prinzipien. Die vier Kernprinzipien – wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust – sind die Basis für jede barrierefreie Website. Diese Richtlinien entsprechen nicht nur den WCAG, sondern auch dem Schweizer Standard eCH-0059 V3.0.
Wahrnehmbar: Visuelles Design und Inhalte
Damit Inhalte für alle zugänglich sind, müssen sie auch ohne Sehen oder Hören verständlich sein. Bilder benötigen aussagekräftige Alt-Texte, während dekorative Bilder mit alt="" versehen werden, damit Screenreader sie ignorieren.
Beim Kontrast ist ein Verhältnis von mindestens 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund erforderlich. Informationen dürfen nicht ausschliesslich durch Farbe vermittelt werden – ein Pflichtfeld sollte beispielsweise nicht nur rot markiert, sondern auch mit einem Symbol wie «*» ergänzt werden. Videos brauchen synchronisierte Untertitel, und wichtige visuelle Inhalte sollten als Audiodeskription oder Texttranskript verfügbar sein.
Semantisches HTML ist essenziell: Überschriftenhierarchien (h1 bis h6), Listen und Landmarks erleichtern Screenreadern die Navigation. Das Layout muss sich zudem auf eine Breite von 320 Pixeln anpassen lassen, ohne dass horizontales Scrollen erforderlich ist – eine Vorgabe des «Reflow»-Prinzips.
Bedienbar: Navigation und Interaktion
Alle interaktiven Elemente wie Links, Buttons und Formulare müssen komplett per Tastatur steuerbar sein. Der Fokus sollte dabei der DOM-Reihenfolge folgen, wobei positive tabindex-Werte möglichst vermieden werden.
Fokusindikatoren sind unverzichtbar: Wer mit der Tabulatortaste navigiert, muss stets erkennen können, wo sich der Fokus befindet. Bei modalen Dialogen ist ein konsistentes Fokusmanagement wichtig: Der Fokus wechselt beim Öffnen in den Dialog, bleibt dort und kehrt beim Schliessen an die vorherige Stelle zurück. Ein «Zum Inhalt springen»-Link am Seitenanfang ermöglicht es Nutzenden, wiederkehrende Navigationselemente zu überspringen.
Nach der Bedienbarkeit ist die Verständlichkeit der Inhalte und Formulare entscheidend.
Verständlich: Sprache und Formulare
Die Seitensprache muss im HTML-Code korrekt angegeben sein (lang="de"), damit Screenreader die Texte richtig aussprechen. Bei mehrsprachigen Seiten gilt dies auch für einzelne fremdsprachige Abschnitte.
Formulare benötigen sichtbare und programmatisch verknüpfte Labels sowie eindeutige Fehlermeldungen. Statt allgemeiner Hinweise wie «Ungültige Eingabe» sollte die Meldung präzise formuliert sein, z. B. «Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein». Navigationselemente und wiederkehrende Inhalte sollten auf allen Seiten einheitlich positioniert sein.
Zum Abschluss folgt die Robustheit, die die Kompatibilität mit Hilfstechnologien sicherstellt.
Robust: Kompatibilität mit Hilfstechnologien
«Die vorliegende Version, eCH-0059 Version 3.0, stützt sich auf die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 des World Wide Web Consortium W3C.» – eCH-0059 Accessibility Standard
Valides HTML ist die Grundlage für Robustheit. Assistive Technologien wie Screenreader benötigen eine korrekte Definition von Name, Rolle und Wert für jedes Interface-Element im Code. Wo HTML nicht ausreicht, können ARIA-Attribute hilfreich sein – diese sollten jedoch sparsam eingesetzt werden, da falsche ARIA-Anwendungen mehr schaden als nützen. Der eCH-0059-Standard gilt übrigens nicht nur für Websites, sondern auch für mobile Anwendungen.
| WCAG-Prinzip | Massnahmen im Überblick |
|---|---|
| Wahrnehmbar | Alt-Texte, Kontrast 4,5:1, Untertitel, semantisches HTML, Reflow |
| Bedienbar | Tastaturzugang, sichtbarer Fokus, Skip-Links, Fokusmanagement in Modals |
| Verständlich | Sprachdeklaration, Formularlabels, präzise Fehlermeldungen |
| Robust | Valides HTML, korrekte ARIA-Rollen, mobile Unterstützung |
Diese Checkliste dient als Grundlage für weiterführende interne Massnahmen zur Barrierefreiheit.
Interne Massnahmen zur Barrierefreiheit
Technische Richtlinien allein reichen nicht aus – klare Verantwortlichkeiten und durchdachte Prozesse von der Designphase bis zum Go-live sind entscheidend. Aufbauend auf den technischen Anforderungen helfen gut definierte interne Abläufe dabei, Barrierefreiheit langfristig zu gewährleisten. Diese Massnahmen ergänzen die technischen und gestalterischen Vorgaben aus den vorherigen Abschnitten.
Rollen und Verantwortlichkeiten festlegen
Barrierefreiheit ist nicht die Aufgabe einer einzelnen Person, sondern eine gemeinschaftliche Verantwortung über alle Abteilungen hinweg. Die folgende Tabelle zeigt, wer welche Aufgaben übernimmt:
| Rolle | Hauptverantwortung |
|---|---|
| Projektleitung / Auftraggeber | Budget für Barrierefreiheit einplanen, Compliance im Blick behalten, Aufwand für zugängliche Komponenten berücksichtigen |
| Design | Interaktionsmuster, Tastaturnavigation und visuelle Fokuszustände gestalten |
| Entwicklung | Technische Umsetzung sicherstellen und Drittanbieter-Bibliotheken auf Barrierefreiheit prüfen |
| Content | Inhalte wie Texte, Medien und Strukturen gemäss Zugänglichkeitsrichtlinien aufbereiten |
| QA / Testing | Endprodukt anhand von WCAG-Checklisten und mit Hilfstechnologien testen |
Projektverantwortliche sollten den zusätzlichen Aufwand für barrierefreie Komponenten frühzeitig im Budget einplanen. Nachträgliche Anpassungen sind oft aufwändiger und teurer.
Barrierefreiheit in Workflows einbetten
Barrierefreiheit gehört bereits in die Designphase. Das Design-Team sollte Tastatur-Fokuspfade und das Verhalten von Widgets definieren, bevor die Entwicklung startet. So lassen sich spätere, kostenintensive Nacharbeiten vermeiden.
Entwicklungsteams sollten Standard-HTML-Elemente bevorzugen. Ein einfaches <button>-Element ist von Natur aus barrierefrei, während ein <div> mit einem Click-Event zusätzliche Anpassungen erfordert. Drittanbieter-Bibliotheken sollten nie ungeprüft übernommen werden, da deren Barrierefreiheit oft nicht garantiert ist.
Schulung und externe Unterstützung
Neben der Integration in bestehende Workflows ist die kontinuierliche Schulung der Teams essenziell. Regelmässige Trainings helfen, Barrierefreiheit als festen Bestandteil der Arbeitsprozesse zu etablieren. Rollenspezifische Checklisten sind dabei hilfreich: Designer benötigen andere Prüfpunkte als Entwickler oder Content-Verantwortliche. Der Schweizer Standard eCH-0059 V3.0 bietet eine bewährte Grundlage für solche Checklisten.
Bei komplexen Projekten oder fehlendem Know-how im Team kann es sinnvoll sein, externe Spezialisten hinzuzuziehen. Zum Beispiel unterstützt Hyperpage Unternehmen bei der barrierefreien Gestaltung von Websites – von der technischen Umsetzung bis hin zur strategischen Beratung.
Compliance-Prüfungen und kontinuierliches Monitoring
Regelmässige Compliance-Prüfungen sind eine wichtige Ergänzung zu bestehenden internen Massnahmen für Barrierefreiheit. Auch wenn interne Prozesse und klar definierte Verantwortlichkeiten eine solide Basis schaffen, bleibt ohne regelmässige Überprüfung unklar, ob eine Website tatsächlich barrierefrei ist. Barrierefreiheit ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein fortlaufender Prozess, der ständige Aufmerksamkeit und Kontrolle erfordert. Diese Überprüfungen sind ein zentraler Bestandteil eines kontinuierlichen Verbesserungszyklus.
Selbsttests und Tools
Automatisierte Tools wie Lighthouse (integriert in Chrome DevTools) oder WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool) sind nützliche Helfer, um häufige Probleme wie fehlende Alt-Texte, schwache Farbkontraste oder unzureichende Formular-Labels schnell zu identifizieren. Diese Tools liefern kostenfreie und direkt nutzbare Ergebnisse, die einen schnellen Überblick ermöglichen.
Allerdings decken automatisierte Tests nur etwa 30–40 % der möglichen Barrierefreiheitsprobleme ab. Deshalb sind manuelle Tastatur-Tests unverzichtbar. Testen Sie, ob jede Funktion ausschliesslich mit der Tastatur bedienbar ist und ob der Fokus bei interaktiven Elementen – wie Modals – korrekt gesteuert wird.
Ein weiteres praktisches Hilfsmittel ist die Accessibility Checkliste von Digital Dialog Swiss. Diese Checkliste unterstützt Design-, Entwicklungs- und Content-Teams dabei, Anforderungen nach WCAG-Konformitätsstufen zu filtern und einen Zugänglichkeits-Score von 0 bis 100 zu berechnen. Das macht sie besonders wertvoll für die interne Qualitätssicherung.
Neben internen Tests sollte auch ein externer Blick hinzugezogen werden, um eine umfassende Einschätzung der Barrierefreiheit zu erhalten.
Externe Audits und Zertifizierungen
Externe Audits bieten eine wichtige Ergänzung zu internen Überprüfungen und schaffen zusätzliche Rechtssicherheit. Für öffentliche Stellen und konzessionierte Unternehmen sind solche Audits sogar eine gesetzliche Verpflichtung. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) fordert von diesen Organisationen, aktiv gegen Benachteiligungen vorzugehen. Ein unabhängiges Audit durch eine anerkannte Prüfstelle zeigt klar auf, wo Verbesserungen notwendig sind.
Auch grosse private Unternehmen profitieren von externen Audits, besonders im Hinblick auf künftige EU-Vorgaben. Ein gutes Audit dokumentiert nicht nur den aktuellen Stand, sondern liefert auch priorisierte Handlungsempfehlungen, um festgestellte Mängel gezielt zu beheben.
Zugänglichkeitserklärung und Feedback-Kanäle
Eine Zugänglichkeitserklärung bietet Transparenz für die Nutzenden. Sie sollte klar darlegen, ob die Website vollständig, teilweise oder nicht mit den geltenden Standards übereinstimmt – und auf welcher Grundlage diese Bewertung basiert. Der Verweis auf den eCH-0059 V3.0 Standard stärkt dabei die rechtliche Absicherung.
Genauso wichtig ist ein Feedback-Kanal, über den Nutzende Barrieren melden können. Eine dedizierte E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular erfüllt diesen Zweck. Stellen Sie sicher, dass dieser Kanal aktiv betreut wird und gemeldete Probleme zeitnah behoben werden, damit die Zugänglichkeitserklärung stets aktuell bleibt.
Fazit
Barrierefreiheit Schweizer Websites: Zahlen & Fakten 2025
Rechtliche, technische und interne Massnahmen zeigen klar: Eine konsequent barrierefreie Website ist eine lohnenswerte Investition. Barrierefreiheit stärkt nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern auch den digitalen Erfolg. Unsere Checkliste hilft dabei, die wichtigsten gesetzlichen, technischen und internen Aspekte im Blick zu behalten.
Die Zahlen sprechen für sich: Weltweit erfüllen 96 % der Websites nicht einmal grundlegende Barrierefreiheitsstandards. In der Schweiz sind nur 17 % der Online-Shops barrierefrei, obwohl hierzulande über 1,8 Millionen Menschen mit einer Behinderung leben. Unternehmen, die jetzt aktiv werden, erschliessen nicht nur diese Zielgruppe, sondern profitieren zusätzlich von durchschnittlich 23 % mehr organischem Traffic und einer besseren Sichtbarkeit in KI-gestützten Suchsystemen wie Google AI Overviews oder ChatGPT.
«The question is no longer whether accessibility matters. It's whether you'll be among the 4% who benefit from it, or the 96% who fall behind.»
- webscore.ch
Mit der Teilrevision des BehiG am 28. Juni 2025 und den neuen Anforderungen für private Unternehmen ab 2027 wird der Handlungsbedarf immer dringlicher. Wer frühzeitig handelt, senkt das Risiko rechtlicher Konsequenzen und verschafft sich klare Wettbewerbsvorteile.
Nutzen Sie diese Chance! Hyperpage unterstützt Schweizer Unternehmen dabei, barrierefreie und leistungsstarke Websites zu realisieren – von der technischen Umsetzung bis zur kontinuierlichen Optimierung.
FAQs
Gilt eCH-0059 auch für private Websites ohne Konzession?
Ja, der Standard eCH-0059 gilt tatsächlich auch für private Websites ohne Konzession. Ursprünglich wird er vor allem bei öffentlichen Informationen und Dienstleistungen eingesetzt. Allerdings umfasst er ebenso Anbieter von Online-Informationen und -Dienstleistungen, um sicherzustellen, dass gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit eingehalten werden.
Wie kann ich WCAG 2.1 AA schnell und zuverlässig testen?
Automatisierte Tools, die auf den WCAG-Erfolgskriterien basieren, sind eine schnelle Möglichkeit, die Barrierefreiheit Ihrer Website zu bewerten. Sie können beispielsweise potenzielle Probleme wie fehlende Alt-Texte oder fehlerhafte ARIA-Labels erkennen.
Doch diese Tools allein reichen nicht aus. Ergänzen Sie sie unbedingt durch manuelle Tests, um wichtige Aspekte wie:
- Tastaturnavigation: Funktioniert die Website auch ohne Maus?
- Farbschemata: Sind Kontraste ausreichend, damit Inhalte für alle Nutzer gut sichtbar sind?
- Screenreader-Kompatibilität: Werden Inhalte korrekt vorgelesen?
Die Kombination aus automatisierten und manuellen Tests stellt sicher, dass Ihre Website den Anforderungen von WCAG 2.1 AA gerecht wird und für alle Nutzer zugänglich ist.
Was muss ich wegen dem European Accessibility Act (EAA) ab 2025 beachten?
Unternehmen stehen ab dem 28. Juni 2025 vor einer wichtigen Herausforderung: Sie müssen die Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) umsetzen. Dieser Gesetzesrahmen zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von digitalen Angeboten wie Websites, Apps und anderen digitalen Systemen im B2C-Bereich sicherzustellen.
Die Einhaltung dieser Anforderungen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Absicherung gegen mögliche Strafen. Bei Verstössen drohen Unternehmen nämlich Bussen von bis zu 100'000 Euro.
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