Datenschutz im Onlineshop nach Schweizer Recht
Onlineshop Datenschutz betrifft jeden Händler, denn schon eine einzige Bestellung bedeutet Name, Adresse und Zahlungsdaten. Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz. Hier lesen Sie, was das für Ihren Shop konkret heisst und wie Hyperpage die technische Umsetzung in Shopify übernimmt.
- Datenschutzerklärung, die zu Ihrem Shop und Ihren Apps passt
- Cookie-Banner mit Wahlmöglichkeit für Besucher
- Newsletter nur mit klarer Einwilligung
- Übersicht, welche Daten wohin fliessen













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Welche Daten Ihr Shop sammelt und wohin sie gehen
Ein Shop sammelt mehr Daten, als vielen bewusst ist. Neben Name, Adresse und E-Mail sind es Zahlungsangaben, Bestellhistorie, Angaben im Kundenkonto und Daten über das Verhalten auf der Website. Dazu kommen Apps für Bewertungen, Newsletter oder Versand, die jeweils eigene Daten erhalten.
Der erste Schritt zu sauberem Datenschutz ist deshalb eine Liste. Welche Daten fallen an, wofür brauchen Sie diese, und wer bekommt sie? Erst danach lässt sich eine Datenschutzerklärung schreiben, die stimmt.
Was alles dabei ist
- Übersicht über Apps, Zahlungsanbieter und Versanddienstleister
- Hinweis auf Datenbearbeitung im Ausland, etwa bei Shopify
- Cookie-Banner mit Möglichkeit zur Ablehnung
- Formulare, die nur das Nötige abfragen
- Rechtstexte im Shop korrekt verlinkt und auffindbar
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Häufig gestellte Fragen
Ja. Das revidierte Datenschutzgesetz verlangt, dass Sie Personen informieren, wenn Sie ihre Daten beschaffen. Ein Shop beschafft bei jeder Bestellung Personendaten. Die Erklärung muss unter anderem sagen, wer verantwortlich ist, wofür die Daten bearbeitet werden, an wen sie gehen und in welche Länder. Die Grösse des Shops spielt dafür keine Rolle.
Das Schweizer Recht verlangt, dass Besucher über Cookies informiert werden und diese ablehnen können. Eine ausdrückliche Zustimmung vor dem Setzen ist in der Schweiz weniger streng geregelt als in der EU. Verkaufen Sie auch an Kundschaft in der EU, gelten oft strengere Regeln. Wie Sie das handhaben, klären Sie mit einer Rechtsberatung.
Für Werbe-E-Mails braucht es grundsätzlich eine Einwilligung. Eine Ausnahme kann für eigene ähnliche Produkte an bestehende Kunden gelten, wenn diese bei der Bestellung auf die Abmeldung hingewiesen wurden. Am sichersten ist ein Häkchen im Bestellvorgang, das nicht vorausgewählt ist, und ein Abmeldelink in jeder E-Mail.
Eine Bekanntgabe ins Ausland ist erlaubt, wenn das Zielland einen angemessenen Schutz bietet oder geeignete Garantien bestehen. In der Datenschutzerklärung müssen Sie angeben, in welche Länder Daten gehen. Shopify und viele Apps arbeiten mit Servern ausserhalb der Schweiz. Die rechtliche Beurteilung übernimmt eine Rechtsberatung, wir liefern die Liste der Dienste.
Jede Person darf erfahren, welche Daten Sie über sie bearbeiten. In Shopify finden Sie Kundendaten, Bestellungen und Einwilligungen im Kundenprofil. Legen Sie fest, wer im Team solche Anfragen beantwortet. Auch Daten in Apps für Newsletter oder Bewertungen gehören zur Auskunft. Die Fristen klärt eine Rechtsberatung für Sie.
Angaben zur Gesundheit, zur Religion oder zu Weltanschauungen gelten als besonders schützenswert. In Shops für Nahrungsergänzung, Hilfsmittel oder Coaching können solche Angaben schnell entstehen, etwa in einem Kommentarfeld. Fragen Sie im Bestellvorgang nur ab, was Sie für Lieferung und Zahlung wirklich brauchen.
Bereit für mehr Anfragen?
Onlineshop Datenschutz in der Schweiz verständlich erklärt
Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz, oft revDSG genannt. Es betrifft jede Firma, die Daten von Personen bearbeitet, also auch jeden Onlineshop. Das Gesetz verlangt keine umfangreichen Formulare, aber es verlangt Transparenz. Ihre Kundschaft soll wissen, welche Daten Sie sammeln, wofür, wer sie bekommt und wohin sie fliessen. Und Sie sollen nur sammeln, was Sie tatsächlich brauchen.
Für einen Shop heisst das vor allem drei Dinge. Eine Datenschutzerklärung, die zum Shop passt. Ein Umgang mit Cookies und Messdiensten, der informiert und eine Wahl lässt. Und Abläufe für den Fall, dass jemand Auskunft verlangt oder Daten verloren gehen. Wichtig ist auch, wer bei Verstössen haftet. Bussen richten sich nach dem revDSG gegen verantwortliche Personen und nicht in erster Linie gegen die Firma.
Checkliste für Ihren Shop
Die folgende Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, hilft aber, die richtigen Fragen zu stellen.
- Erstellen Sie eine Liste aller Dienste, die Daten erhalten, also Shopify, Zahlungsanbieter, Versanddienstleister, Newsletter, Bewertungen, Statistik und Werbung.
- Notieren Sie pro Dienst, welche Daten er bekommt und in welchem Land er sie bearbeitet.
- Lassen Sie auf dieser Grundlage die Datenschutzerklärung erstellen oder prüfen.
- Richten Sie ein Cookie-Banner ein, das über Statistik und Werbung informiert und eine Ablehnung erlaubt.
- Prüfen Sie Formulare und den Bestellvorgang auf Felder, die Sie nicht brauchen.
- Holen Sie für den Newsletter eine klare Einwilligung ein, ohne vorausgewähltes Häkchen.
- Legen Sie fest, wer Auskunftsbegehren beantwortet und wie Sie bei einer Datenpanne vorgehen.
Cookies, Statistik und Werbung
Viele Shops nutzen Google Analytics, den Meta Pixel oder Messcodes für Google Ads. Diese Dienste setzen Cookies und senden Daten an Server im Ausland. Das Schweizer Recht verlangt, dass Besucher darüber informiert werden und die Bearbeitung ablehnen können. In der EU gilt in der Regel eine strengere Pflicht zur vorgängigen Zustimmung. Verkaufen Sie auch in die EU, richten wir das Banner meist nach dieser strengeren Regel ein. Shopify bringt eigene Einstellungen für den Datenschutz der Kundschaft mit, die wir je nach Fall ergänzen.
Newsletter, Apps und Daten im Ausland
Beim Newsletter gilt zusätzlich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Werbe-E-Mails brauchen grundsätzlich eine Einwilligung, und jede E-Mail braucht einen einfachen Weg zur Abmeldung. Automatische E-Mails bei einem abgebrochenen Kauf sind beliebt, sollten aber ebenfalls mit Ihrer Rechtsberatung abgestimmt sein.
Jede App, die Sie in Shopify installieren, kann Daten Ihrer Kundschaft erhalten. Prüfen Sie vor der Installation, welche Rechte eine App verlangt, und entfernen Sie Apps, die Sie nicht mehr nutzen. Werden Daten im Ausland bearbeitet, muss die Datenschutzerklärung die Länder nennen. Ob der Schutz dort angemessen ist, beurteilt eine Rechtsberatung. Wir liefern die technische Grundlage dafür.
Auskunft, Löschung und Datenpannen
Jede Kundin darf wissen, welche Daten Sie über sie bearbeiten. Kommt eine solche Anfrage, brauchen Sie die Angaben aus Shopify und aus allen angebundenen Diensten, also auch aus dem Newsletter und der App für Bewertungen. Wer vorher weiss, wo was liegt, beantwortet die Anfrage in einer Stunde statt in einem Tag. Ähnlich ist es bei der Löschung. Bestelldaten müssen Sie oft wegen der Aufbewahrungspflichten in der Buchhaltung behalten, ein Kundenkonto für Werbung dagegen nicht.
Bei einer Datenpanne mit voraussichtlich hohem Risiko für die Betroffenen verlangt das Gesetz eine Meldung an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, kurz EDÖB. Ein Beispiel wäre ein gestohlener Laptop mit einer Kundenliste. Starke Passwörter und eine Anmeldung in zwei Schritten für alle Mitarbeitenden im Shop senken dieses Risiko deutlich.
Wie Hyperpage Ihren Shop datenschutzkonform aufbaut
In jedem Shop-Paket richten wir Rechtstexte, Cookie-Banner und Einwilligungen ein und sorgen dafür, dass alles im Shop auffindbar ist. Paket S «Der Start» kostet CHF 1'990, Paket M «Der Verkäufer» ab CHF 3'900 bringt Newsletter, automatische E-Mails und Produktkataloge für Google und Meta, die wir datenschutzgerecht anbinden. Paket L «Der Skalierer» ab CHF 7'900 umfasst mehrere Sprachen, Händlerbereich und Anbindung an Bexio. Auch die Rechtstexte richten wir dann in jeder Sprache ein. Ein kleiner Shop ist meist in vier bis sechs Wochen live. Für bestehende Shops prüfen wir auf Wunsch, welche Dienste Daten erhalten, und bessern technisch nach. Der Shop gehört Ihnen, und in der Schulung zeigen wir, wo Sie Einwilligungen und Kundendaten finden.
Wenn Sie danach Werbung schalten, achten wir darauf, dass Messcodes für Google Ads und Meta erst nach der Wahl im Cookie-Banner laden. Unsere Marketing-Pakete beginnen bei CHF 290 im Monat.
Mehr dazu lesen Sie unter Onlineshop erstellen lassen. Passend sind auch die Seiten zu rechtlichen Grundlagen für Onlineshops, zum E-Mail-Marketing im Onlineshop und zu Shopify Apps. Alle Leistungen sehen Sie unter Pakete und Preise.
- Datenschutzerklärung auf Ihren Shop und Ihre Apps abgestimmt
- Cookie-Banner mit Möglichkeit zur Ablehnung
- Newsletter mit nicht vorausgewähltem Häkchen
- Nur nötige Felder im Bestellvorgang
- Unbenutzte Apps regelmässig entfernen
- Zuständigkeit für Auskunftsbegehren festlegen





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